Niveau ist keine Creme

Wäre es eine, ich hätte gestern zwei große Kartons davon verschickt. Einen an einen Herrn Hariolf Reitmaier und einen an die Zinnowitzer Lokalredaktion der Ostsee-Zeitung. Beim Erstgenannten habe ich allerdings erhebliche Zweifel, ob man die Creme dick genug auftragen könnte um Wirkung zu erzielen. Bei den Letztgenannten besteht dagegen noch Hoffnung und dort würde ein entsprechend dicker Auftrag zumindest erst einmal die Schamesröte überdecken, die sie nach eigenem Bekunden mittlerweile überkommt ob der nachstehenden Veröffentlichung in der gestrigen Ausgabe:

Hans Dornbusch war und ist der personifizierte Gegenentwurf des arroganten Wessis, der in den Osten gekommen war als im Westen gescheiterter Zocker, als Großkotz, oder gar als beamteter Besser-Wessi, der – dank der Wiedervereinigung – im Osten noch in A 14 aufsteigen sollte, obwohl er im Westen mit A 9 längst als Lendenlahmer zur schnellstmöglichen Frühpensionierung angestanden hatte. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel!

Nichts hatte dieser „Unternehmer aus dem Westen“ gemein mit jenen vermeintlichen Geldmenschen „aus der BRD“, oft genug Labertypen und Glücksritter, die den Ostdeutschen von den Segnungen der Marktwirtschaft erzählten.

Anlass für diese Absonderung war der 70. Geburtstag von Hans Dornbusch, Hotelier in Zinnowitz. Dessen Leistungen nicht nur auf Usedom völlig außer Frage stehen und der es ohne Zweifel nicht nötig hat, auf solche Art und Weise gewürdigt zu werden.

Zuerst dachte ich ja, dieser Hariolf Reitmaier sei ein junger, unterbezahlter Volontär ostdeutscher Herkunft, der 1989 gerade den Windeln entstiegen war und wegen schlechter Behandlung seiner Eltern durch “Unternehmer aus dem Westen” schwer traumatisiert ist. Damit lag ich völlig daneben. Herr Reitmaier ist kein Mitarbeiter der Ostsee-Zeitung, sondern nach eigenem Bekunden gegenüber der Zeitung mit Hans Dornbusch bekannt und als Journalist in Süddeutschland tätig.

Er hat seinen offenbar als Hommage gedachten Text unaufgefordert der Ostsee-Zeitung angedient, die ihn dann aus welchen Motiven heraus auch immer, mitsamt dieser unsäglichen Passage veröffentlicht hat. Nicht ohne in der Überschrift noch einmal von sich aus das billige Klischee vom “arroganten Wessi” zu bedienen. 19 Jahre nach dem Mauerfall verschlägt einem so etwas einfach nur die Sprache. Aber wer weiß, vielleicht begeht man in der Ostsee-Zeitung im nächsten Jahr auch nicht den 20. Jahrestag des Mauerfalls, sondern den 60. Jahrestag der Staatsgründung der DDR. ;-)

Ich kenne mehrere “arrogante Wessis”, deren Väter bzw. Großväter Opfer der Aktion Rose waren. Alle haben Sie eine gesicherte Existenz aufgegeben, sind ein hohes persönliches Risiko eingegangen, um das Erbe wieder aufzubauen und vielen Menschen Arbeit zu geben. Wie mögen die sich wohl gestern nach der Zeitungslektüre gefühlt haben?

Nachtrag 13.12.2008: Die Ergebenheitsadresse von Herrn Reitmaier gibt es heute auch in der Financial Times Deutschland zu lesen. Interessant zu sehen, welche Passagen in der jeweiligen Zeitung gestrichen bzw. nicht gestrichen wurden.

5 Kommentare ↓

#1 Unbekannt am 13.12.08 um 14:49

Es mag sein das es auch wessis gab die aus andren motiven in den osten gekommen sind aber es sollte nicht vergessen werden das eine vielzahl es wegen der eigenen karriere und wegen der buschzulage gemacht haben, ein ehemaliger bürgermeister der aus dem gelobten westen kam hat mal einer verkäuferin gegenüber geäußert dass er ostprodukte nicht will es soll ja schließlich schmecken mit dieser einstellung hat man hier nichts zu suchen zum glück verweilt dieser westimport wieder in heimatlichen gefilden und es gab von dieser sorte viele (leider) die paar “guten” wessis kann man leider an einer hand abzählen…

#2 Thilo Naumann am 15.12.08 um 10:54

Hallo Unbekannt!
Ich finde es mutig, dass Du anonym bleibst!

Mit Deinen Worten präsentierst Du Dich als würdiges Aushängeschild für die Toleranz und Weltoffenheit einer ganzen Region! Du paßt hier hin!

Der Artikel in der OZ ist einen Kommentar nicht wert. Er erfüllt nach § 130 Abs. 1, 2 StGB den Straftatbestand der Volksverhetzung. Soll sich die Staatsanwaltschaft darum kümmern.

#3 nomadyss am 17.12.08 um 15:11

Im Internet bleiben doch fast alle anonym, die Ausnahme bilden diejenigen, die es nicht bleiben.
Ich kenne auch viele Westdeutsche, die im Osten seltsame Geschäfte gemacht haben. Das ist aber fast 20 Jahre her. Heutzutage gibt es andere Gründe, um sich aufzuregen.
Die OZ ist ja nun bis auf die Zeit kurz nach der Wende nicht gerade für herausragende Qualität bekannt. Und deren beste Leute sitzen nun wieder eben nicht in den Lokalredaktionen. Man hat sich dran gewöhnt. Trotzdem ist das gänzliche Fehlen von Niveau manchmal doch sehr erschreckend.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung wurde für Nazikram geschaffen und wird meines Wissens nach auch nur so angewendet. Und nicht für durch Meinungs- und Berufsfreiheit gedeckte Journalisten. Der Staatsanwalt wird einen Teufel tun, wenn Du ihm damit kommst. Am Ende könnte die Drohung mit dem Staatsanwalt wegen Volksverhetzung genauso extrem sein wie die Reaktion des (großen) Unbekannten.

#4 Thilo Naumann am 20.12.08 um 14:28

Von wegen Nazikram! Erst informieren, dann bloggen….

§130
Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. ….
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder

#5 nomadyss am 20.12.08 um 23:45

Kannst Du auch ein Urteil posten, dass aufgrund dieses Artikels erging und durch das jemand verurteilt wurde, der gesagt hat, dass arrogante Wessis, die dort nichts mehr werden konnten, im Osten den großen Max gemacht haben? Art. 5 GG kommt vor §130 StGB. So schade das manchmal auch ist.

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