Wie heisst der Geschäftsführer der KTS?
Dr. Wolfgang Rühle. Falsch. Setzen. Sechs. Der Geschäftsführer der KTS ist noch immer Robert Schmidt. Sagt das Handelsregister beim Amtsgericht Stralsund in einer Wiedergabe des aktuellen Registerinhalts vom 29.03.2011, 17:33 Uhr.
Nun könnte man auf die Idee kommen, im angeblich so undurchschaubaren Dickicht der KTS sei die Verpflichtung eine Änderung in der Geschäftsführung nach § 39 Absatz 1 GmbH-Gesetz zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, vergessen gegangen. Weit gefehlt.
Man hat angemeldet, zwar erst am 21.12.2010, aber die Gesellschafterversammlung zur Abberufung bzw. Berufung fand schliesslich auch erst am 17.12.2010 statt. Nur leider hat das Amtsgericht mit Schreiben vom 23.12.2010 die Eintragung von Herrn Dr. Rühle als Geschäftsführer abgelehnt ebenso wie die Austragung von Robert Schmidt. Nach den §§ 10 Absatz 2 und 11 Absatz 2 der Satzung der KTS ist nämlich für die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern einzig und allein der Aufsichtsrat zuständig. Dieser war aber nach dem kollektiven Rücktritt mit Ausnahme des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Friedrich im vergangenen November nicht handlungsfähig und mit der Abberufung von Herrn Friedrich ebenfalls am 17.12.2010 nicht mehr existent.
Zwar kann der Gesellschafter einen satzungsbrechenden Beschluss fassen, nach der Auffassung des Gerichts sind für den aber die gleichen formalen Voraussetzungen gegeben wie für eine Änderung der Satzung. Das bedeutet nach § 53 Absatz 2 GmbH-Gesetz zwingend eine notarielle Beurkundung des Beschlusses des Gesellschafters, sprich des Bürgermeisters, zur Abberufung von Robert Schmidt und zur Berufung von Dr. Rühle:
Ein entsprechender Beschluss kann daher nicht in einer Eigenurkunde festgehalten werden sondern bedarf … ausdrücklich einer notariellen Beurkundung.
Diese notarielle Beurkundung gibt es aber offenbar bis heute, mehr als drei Monate nach dem Schreiben des Amtsgerichts, nicht. Das Gericht hatte eine Frist von einem Monat gesetzt, kurz vor Ablauf wurde Fristverlängerung bis zum 10.03.2011 beantragt, geschehen ist bis heute nichts.
Das hat Folgen. So haftet Robert Schmidt weiter im Aussenverhältnis, da er ausweislich der Eintragung im Handelsregister für Aussenstehende immer noch Geschäftsführer ist. Wenn er das hier liest, muss er schleunigst tätig werden. Dr. Rühle wiederum gibt sich als Geschäftsführer aus, obwohl er keiner ist. Spannend ist die Frage ob und wenn ja, seit wann er weiss, dass er nicht wirksam bestellt ist. Das zieht nämlich sehr interessante haftungsrechtliche Fragen nach sich.
Es stellt sich natürlich auch die Frage, warum man mehr als drei Monate verstreichen lässt, ohne dieses wirklich schwerwiegende Problem schnellstens aus der Welt zu schaffen. Mir fällt trotz längerem Grübeln kein vernünftiger Grund ein.
Nur für den Fall, es macht sich jemand Gedanken, woher die Informationen kommen: Das Handelsregister ist ein öffentliches, kann jedermann einsehen.
3B4H5R6 Auflösung HRB 5643
Ist der Dr. Unwissenheit doch ein Hochstapler!!! willi hats geahnt, bei den Sprechblasen. Wenn es andere wussten, dass die Bestellung unwirksam ist, wusste er es auch. Und wenn nicht, wie hatte heute schon warmbader formuliert: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Das Gute an der Situation ist, das es jetzt zwei persönlich haftende Personen gibt. Einen Geschäftsführer der keiner ist und einen Gesellschafter (der Bürgermeister) der quasi die Geschäfte geführt hat. Für alle Schäden haften beide persönlich mit ihrem ganzen Vermögen. Und Schaden ist doch wohl genug entstanden, zumindest der Gemeinde. Jetzt werden alle genau beobachten, was unsere lieben Volksvertreter jetzt wohl machen werden. Es gilt wenigstens den entstandenen finanziellen Schaden für die Gemeinde zu minimieren und die beiden dafür in Regress zu nehmen. Den Imageschaden wird man nicht reparieren können. Da wird wohl bald ganz Deutschland über uns lachen.
Ein weiterer Vorteil der Situation ist, mit Herrn Schmidt ist noch ein Geschäftsführer im Amt. Und mittlerweile hat sich auch rumgesprochen, dass er einen ganz guten Job für die Gemeinde gemacht hat. Auf alle Fälle, er weiß was er macht, was man von dem Hochstapler Dr. Unwissenheit ja wohl eindeutig nicht behaupten kann.
www
Und wie ist das, wenn
“wenn jemand einen Zettel schreibt auf dem lauter Zahlen stehen für eine Leistung die man zwar vereinbart hat, aber deren Erfüllung fragwürdig ist. Dann setzt sich der jemand einen anderen Hut auf und schreibt auf den Zettel mit den Zahlen so etwas wie “sachlich richtig”. Und der gleiche jemand weist dann die Begleichung der Zahlen auf sein Konto an.”
(Willi am 28.3.2011, Post #60, hier:
http://www.usedomspotter.de/politik/kts-ein-missbrauchsopfer/#comment-5822)
Meierchen meint, der Doktor hat doch gewußt, dass er nicht wirksam zum GF bestellt wurde. Der Brief des Amtsgerichtes vom 23.12.2010 ist doch wohl an ihn gegangen!?
Und dann bezahlt der sich Rechnungen aus KTS-Mitteln in die eigene Tasche, die er vorher unautorisiert frei gezeichnet hat?
Booooaaah, ein weiterer Fall für den Oberaufklärer…
wow! Bin gespannt, was für Folgen das hat. wer berät Kottwittenborg eigentlich rechtlich?
Schon eigenartig, wenn ein Rechtsanwalt noch nicht einmal seitens Neigung seines Berufes die Löschung als GF vor dem Hintergrund Haftungsrechtlicher Konsequenzen aus dem Handelsregister kontrolliert ?
Schön blöd oder schön schlau ?
Und der Typ ist UTG Geschäftsführer ?
Ne’, ne???
Und ich habe schon gedacht, daß fast alle Provinzpossen auf Usedom durch sind, aber weit gefehlt.
Da man eine Fristverländerung beantragt hat, war das Problem ja offensichtlich bekannt im Rathaus.
Aber da fällt mir wieder ein Witz aus Wendezeiten ein:
“Die Übung ist beendet. Alles zurück auf die Ausgangsposition”. Wenn man eh’ kein Geld spart, sollte wenigstens Kompetenz gesichert werden.
Dass die berühmte Seelige Kommission von einem nicht berechtigten Vertreter Auskunft verlangt hat über Internas, wird doch sicher für die morgige “Sternstunde” keine Konsequenzen haben. Es sollte aber von den GV’s zumindest verhindert werden, daß wieder so ein ganz “zufälliger Geistesblitz” wie bei der Bestellung zur Verlängerung des Mandates um 2 Jahre “einschlägt”. Denn es soll ja wirklich preiswertere (und kompetentere) Lösungen geben. Aber da ja in der besagten Kommission erfahrene Hoteliers/Unternehmer sind, werden die ja mit der Sorgfalt eines Kaufmannes entscheiden. Oder geht es auch diesen Honorigen und nur um das Gemeinwohl Besorgten doch auch gar nicht darum…..
Toll(haus),
@Claus …… wieso denn nun schon wieder der “utg-GF”
Der ist vom Gesellschafter abberufen, hat das Schriftlich und war auch beim Notar. Wie soll er denn von den Schreiben des Amtgerichtes wissen? Er hat doch seine Hilfe auch nach seiner Abberufung angeboten. Nur die hat noch keiner abgefordert. (schön blöd). Z.Zt. sind doch andere bescheuert. Mit so viel “Intelligenz” können ganze Förderschulen gefüllt werden.
Nur am Rande erwähnt, mir hat ein Vögelchen gezwitschert, dass der utg-GF bisher ohne Gehalt arbeitet. Ok das aber nur mal nebenbei und unbestätigt.
Nun zur Ruhenden Käserei,
ich wette, da passiert gar nichts, die vereidigte GV wirds richten. Oder glaubt ihr wirklich, die lassen ihren Käseking im Regen stehen? Nee die werden das nachträglich heilen.
Und die ganze Chose wird im nichtöffentlichen Teil verhackstückt. Die Bürger dürfen doch nicht miterleben wer zum Käsehof gehört. Der Ruhende wird danach noch weiter lernen dürfen. Oder hat der gar charakter und schmeißt den Job wie verabredet zum 31.03. hin? Na wer hält dagegen? Oder wer träumt noch?
@Wilfried
Charakter? Weiß im Warmbad niemand was mit anzufangen und der Unwissende schon gar nicht.
Aber willi hat gehört, dass schon Einige in den Startlöchern stehen um dem Unwissenden ab April zum Wissenden zu machen. Da sollen nette Briefe an den Oberaufklärer in Vorbereitung sein.
Im Übrigen kann die GV nicht alles heilen. Die Haftung können sie nur im Innenverhältnis ausschließen. Aber es gibt in der Gemeinde z.B. 10.000 betroffene Schäfchen und dazu einige Unternehmer, die Gewerbsteuern oder/und Fremdenverkehrsabgaben zahlen. Alles Betroffene, die jeder für sich oder gemeinsam etwas unternehmen können. Je mehr an den Oberaufklärer schreiben, desto eher wird der Spuk beendet.
Wer was weiß – www (hey ein Teekesselchen zu willi wills wissen – www) sollte es sagen, kann auch anonym sein.
Nur damit ich das richtig verstehe. Dem Herrn Dr. ist seit 3 Monaten bekannt, dass er gar nicht richtig als Geschäftsführer bestellt wurde und er gibt sich trotzdem überall als Geschäftsführer aus?
Wenn das stimmt darf ihn jetzt jeder einen Hochstapler nennen ohne dafür belangt zu werden?
Warum hat man eigentlich nicht Herrn Merkle als Geschäftsführer der KTS genommen? Der hätte nichts gekostet und im Gegensatz zu dem Herrn Dr. wenigstens gewusst, was Geschäftsführung einer GmbH bedeutet.
@warmbader:
1. Weil Jürgen zu viel herausgefunden hätte und das nicht verschwiegen hätte.
2. Man wollte nicht noch einen KTS-GF, der mehr ajf dem Kasten hat als das ganze Rathaus.
3. Man kann dem jetzigen Kompetenzträger alles befehlen und der apportiert dann brav das Stöckchen.
4. Diese Lösung ist weit weniger gefährlich für die eigenen Pensionsansprüche.
Brauchst Du noch mehr Gründe?
Kottwittenborg in der OZ: “Das hat rechtlich keine Wirkung”.
Stimmt. Herr Dr. Rühle ist nicht Geschäftsführer mangels gesetzeskonformer Bestellung.
Da kann er dem guten Dr. zehnmal sagen “Du bist jetzt Geschäftsführer” und der kann zehnmal sagen “Ich nehme diesen Gnadenerweis dankbar an, auch wenn Du mir nur kleines Geld zahlst.”
Aber der Herr Bürgermeister meint das wahrscheinlich so, dass in Heringsdorf andere Gesetze als im Rest der Republik gelten. Denn an die die es gibt hält man sich eh nicht. Warum auch? Interessiert keinen Gemeindevertreter. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister? Kann jeder stellen. Gibt es da noch einen, der aufrecht gehen kann?
@ Edward #3
Es wird keine Folgen haben. Nicht in Heringsdorf.
@Willi und Wilfried
Nur im Rathaus hat sich noch nicht rumgesprochen, das der ehemalige, äh der derzeit einzig legitime GF der KTS, eigentlich gar keine schlechte Arbeit für die Gemeinde gemacht hat, obwohl es der Bgm sogar höchstselbst in der Zeitung verkündet hat. (“Aber was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.”)
Und es stimmt, daß der UTG-GF “kostenneutral” agiert.
Mein Vorschlag für die GV heute Abend:
1. Der Tsunamie-Beschluß (Alles muß erst mal weg!) vom 17.12. wird aufgehoben.
2. Der Bgm. wird beauftragt, mit RS über eine Änderung seines Vertages hinsichtlich der Vergütung zu verhandeln.
3. RS wird in die Beratungen der Seeligen Kommission einbezogen und bringt sich so kunstruktiv in die Weiterentwicklung der KTS- und Inselstrukturen ein.
4. Dem Dr. wird mit einer Lobeshymne für seinen selbstlosen, wenn auch wenig ertragreichen Einsatz als Feuerwehrmann gedankt, damit er keinen dunklen Fleck in seiner Vita bekommt.
5. Der Schwachsinn, für 2 Jahre werden 3 Personen in die weitere Arbeit involviert (Gutsche, Nachfolger, Dr.),
wird gestoppt bzw. gar nicht erst auf den Weg gebracht.
Apropos “Auf den Weg gebracht” !
Warum lese ich heute, am 31,03., in der Zeitung, daß die Eintragung im Handelsregister auf dem Weg ist. Ist nicht heute eigentlich sowieso der letzte Tag des GF Dr.? Oder ist das wieder Teil der Inszenierung aus dem Warmbad. Ach Srömi, mit Dir wäre das nicht passiert, oder…
Ich träume hier auf meiner Liege,
schau in den Himmel und sehe kleine
weiße verträumte Wolken vorbei ziehen.
Traumwolke “Meierchen”
kleine Wolke “Anton”
große Wolke “Wilfried”
und noch ne Wolke “Warmbader” mit ganz vielen aufrechten Gemeindevertreter
….. ach sind das schöne Träume
Halt da kommt noch die große riedige Wolke mit der Aufschrift “BÜRGERMEISTER FRIEDRICH”
Mist …… aufgewacht
aber morgen träumen wir alle wieder.
Du Wilfried, mal ganz ehrlich, ja?
Hast Du das Kraut, dass beim Rauchen diese Wolken formt, vom Professor? Oder aus Benz?
Der Mietdroschkenschofför als Bürgermeister? Das würde zum Intell.. -äh, eh..hust.
Oh nee, das läßt Meierchen jetzt lieber.
@willi:
Du warst doch beim Benzer Seher im Laden!? War da der Inselschocker schon zu haben, den Don Chromos gerade schreibt?
Und er heißt für weitere 3 Monate Dr. Rühle. Ein großartiger Erfolg für unser Seebad der sollte mit Käse für alle gefeiert werden.
Nein, heisst er nicht. Noch mal zur Klarstellung: Es geht nicht um eine fehlende Eintragung ins Handelsregister nach der Bestellung.
Es geht darum, dass Herr Dr. Rühle nie rechtswirksam durch den Gesellschafter bestellt wurde, dies dem Gesellschafter seit 3 Monaten bekannt ist und dieser diese Tatsache einfach ignoriert bzw. sie als Formalie abtut.
Herr Dr. Rühle war und ist nicht Geschäftsführer der KTS. Das GmbH-Gesetz gilt auch in Heringsdorf.
Aber jetzt hat man ja wieder 3 Monate Zeit, um ihn dann vielleicht endlich einmal zum Geschäftsführer zu machen.
P.S.: Und da liegt auch nichts unbearbeitet beim Handelsregister wie behauptet wird.
Tja Jürgen rede mit ner Kuh französisch wenn die jeden Tag bloß Heu frisst. Meint irgendwer dass das einer der handelnen Personen geschnallt hat was sie wie machen sollen und um was es da eigentlich geht? In Heringsdorf ticken alle Uhren anders in Heringsdorf gelten andere Regeln. Lex Heringsdorfis oder so. Ach übrigens wenn die 3 Monate um sind wird man wieder für 3 Monate verlängern und verlängern und verlängern. Aber eins ist seltsam, er erklärt, dass wenn er geahnt hätte was auf ihn zukommt das nie angenommen hätte. Aber Vertrag verlängert das nimmt er an, obwohl er nun ja weiß was auf ihn zukommt. Sehr glaubwürdig. Anscheind ist das “kleine Geld” wohl groß genug.