Und wer schützt uns?

Politisches

Am Dienstag fand in Geringsdorf eine Sitzung der Gemeindevertretung statt, bei der es um die Zukunft des Geschäftsführers der Kaiserbäder Tourismusservice GmbH (KTS), Robert Schmidt, ging. Die Gemeindeverwaltung hatte so ziemlich jeden aufgeboten, dessen sie habhaft werden konnte: Kommunalaufsicht des Landkreises, Kommunalaufsicht des Innenministeriums, Landesrechnungshof, aktueller Wirtschaftsprüfer der KTS. Seltsamerweise war der Vertreter des bisherigen Wirtschaftsprüfers, der eine sehr fragwürdige Rolle in dem Mobbing gegen Robert Schmidt gespielt hat, nicht eingeladen.

Zu Beginn der Sitzung versuchten einige Gemeindevertreter, den betreffenden Tagesordnungspunkt in öffentlicher Sitzung behandeln zu lassen. Unterstützt wurde dieses Ansinnen von Robert Schmidt und sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern der KTS mit Ausnahme von Helmut Friedrich, dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die erklärten nämlich schriftlich ihr ausdrückliches Einverständnis mit öffentlicher Behandlung. In der anschliessenden etwas erhitzten Diskussion kam die interessanteste Begründung zur nichtöffentlichen Behandlung von der Vertreterin der kreislichen Kommunalaufsicht, Kerstin Ring:

Man muss die Leute ja auch vor sich selbst schützen.

Gemeint waren damit offenbar die Gemeindevertreter sowie der Geschäftsführer der KTS und die Mitglieder des Aufsichtsrates, die nun gerade erklärt hatten, nicht vor sich selbst geschützt werden zu wollen.

Man fragt sich in solchen Momenten als Bürger wer eigentlich uns vor Leuten schützt, die vor sich selbst geschützt werden müssen.

Kurz vor Ende der Sitzung, nach beinahe dreistündiger Beratung kam es dann zum Beschluss, der Bürgermeister solle den Geschäftsführer abberufen, man (die antragstellende Mehrheit) habe wegen der hohen Bezahlung kein Vertrauen mehr in den Geschäftsführer. Es wurde nicht eine Sekunde darüber diskutiert, welche finanziellen Auswirkungen dieser Beschluss hat. Nicht eine Sekunde, obwohl der Vertreter des Innenministers in der Sitzung erklärt hatte, der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers sei wirksam.

Eine Abwägung, ob es nicht besser sei einen mit 160.000 Euro im Jahr möglicherweise überbezahlten, aber offenbar unbestritten fähigen Geschäftsführer zu haben, als für eine Weiterzahlung von 100.000 Euro im Jahr bis Ende 2014 keinen Geschäftsführer, hat überhaupt keine Rolle gespielt. Nicht eine Sekunde. 400.000 Euro zu verbrennen bis 2014 für nichts war keine Sekunde der Diskussion wert. Kein warnender Hinweis auf das finanzielle Desaster von den Koryphäen der Kommunalaufsicht des Landkreises, der Kommunalaufsicht des Innenministeriums und des Landesrechnungshofes. Nichts. Nada. Niente. Nic.

Um was ging es da eigentlich? Um das Wohl der Gemeinde?

P.S.: Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich hätte weder als Geschäftsführer einen solchen Anstellungsvertrag, wie ihn Robert Schmidt hat, haben wollen, noch hätte ich als Aufsichtsrat einem solchen Vertrag zugestimmt. Und ich habe auch Bauchschmerzen bei der Höhe der Vergütung. Aber der Vertrag ist offenbar wirksam in der Welt und so etwas löst man nicht durch ignorieren. Die Zeche werden am Ende wieder all jene bezahlen, die nichts dazu können. Aber das sind wir aus der großen Politik ja schon gewöhnt.

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