Der Notkurier und der Pressekodex

Allgemein

Pressekodex Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.

Der Notkurier gibt seit einiger Zeit ein Wochenblatt namens Usedom-Kurier heraus. In der Ausgabe Nr. 48 nahm man es wieder einmal nicht so genau mit den einschlägigen Regularien. Auf ein Impressum hatte man ganz verzichtet. Und direkt unter der Anzeige eines hiesigen Immoblienmaklers erscheint, oh Wunder, ein redaktioneller Beitrag samt Namen des Redakteurs über eine Immobilie aus dem Portfolio eben jenes Maklers.

Die rot unterstrichenen Passagen sind wortgleich aus dem Exposé des Maklers übernommen.

Ab 1. Januar bleibe ich von derlei verschont. Unser Abo des Usedom Kurier Notkurier Loitzer Landboten ist gekündigt. Nicht wegen der Schleichwerbung für den Makler. Aber für Nachrichten über ausgehöhlte Kürbisse aus Loitz mag ich mein Geld nicht mehr ausgeben.

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  1. Pingback: Notkurier und andere lokale journalistische Kostbarkeiten / Bansdo

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